Ausbildungsbetrieb in Bayern werden: Wer darf ausbilden?

Viele Unternehmen setzen bei der Wahl ihrer Fachkräfte auf die Ausbildung im eigenen Haus. Wie Sie sich in Bayern als Ausbildungsbetrieb qualifizieren, erfahren Sie hier.

Ausbildungsbetriebe tun nicht nur aktiv etwas für ihren eigenen Fachkräftebedarf, sie leisten auch einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag: Sie schaffen Arbeitsplätze und bieten jungen Menschen den Einstieg in eine Vielzahl von Berufen mit Zukunft.

Video: Warum Ausbilder werden – ein Betriebsleiter erzählt!

 Ein Mann sitzt in einem Stuhl vor einer gemauerten Wand und berichtet.

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Wann ist ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geeignet? 

 

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb werden wollen, bedarf das einer gründlichen Planung. Zudem müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Um als Ausbildungsbetrieb grundsätzlich zugelassen zu werden, muss Ihr Betrieb nach Art, Einrichtung und personeller Besetzung geeignet sein.

 

1. Eignung der Art und Einrichtung des Betriebes:

Um Ihren Nachwuchs zielführend ausbilden zu können, muss Ihr Unternehmensstandort nach Art und Einrichtung als Ausbildungsbetrieb geeignet sein. Konkret bedeutet das: Räume und Ausstattung müssen es den Auszubildenden ermöglichen, den im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Tätigkeiten nachzugehen, um die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes zu erwerben. Welche das sind, entnehmen Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung .
Können bestimmte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten von Ihrem Betrieb nicht im vollen Umfang vermittelt werden, steht dies Ihrer Ausbildertätigkeit nicht im Wege. Es besteht dann die Möglichkeit, die Inhalte durch Maßnahmen außerhalb des eigenen Unternehmens zu vermitteln, beispielsweise in überbetrieblichen Ausbildungsstätten oder durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsbetrieben.

 

2. Eignung der personellen Besetzung:

Wenn Sie ein Ausbildungsbetrieb werden möchten, wäre es wünschenswert, über ausreichend Fachkräfte im eigenen Haus zu verfügen. Nur so haben Sie den notwendigen personellen Spielraum, um neue Kolleginnen oder Kollegen fachgerecht auszubilden und gleichzeitig Ihrem Tagesgeschäft nachgehen zu können. Dieses Fachpersonal muss sowohl fachlich als auch persönlich als Ausbilderin oder Ausbilder geeignet sein.

•    Fachliche Eignung des Fachpersonals

Um ein Ausbildungsbetrieb zu werden, benötigen Sie oder Ihr Personal neben der fachlichen Qualifizierung auch Fertigkeiten als Ausbilderin oder Ausbilder. Die fachliche Eignung setzt sich folglich aus zwei Teilen zusammen: Erstens aus der beruflichen Eignung, also den erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen. Wer andere anlernt, muss selbst die Ausbildung oder eine thematisch verwandte Ausbildung durchlaufen haben. Und zweitens aus der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Das heißt: Die vorgesehenen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen oder der Betriebsinhaber selbst müssen eine Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung bestehen.

In Bayern wird die Berechtigung unter anderem von den bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) und den bayerischen Handwerkskammern (HwK) erteilt.

 

•    Persönliche Eignung des Betriebsinhabers / der Betriebsinhaberin oder des Fachpersonals

Zudem muss der Ausbilder bzw. die Ausbilderin persönlich geeignet sein. Das bedeutet im Klartext: Sie haben sich als Betrieb im Umgang mit Angestellten nichts zu Schulden kommen lassen. Wer beispielsweise Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder auf andere Weise gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat, darf generell für eine bestimmte Zeit nicht ausbilden.

Das Berufsbildungsgesetz zum Nachlesen

Wenn Sie Interesse daran haben,  ein Ausbildungsbetrieb zu werden, sollten Sie auf jeden Fall einen Termin mit Ihrer zuständigen Kammer oder Organisation vereinbaren. Diese vermittelt Sie an kompetente Ansprechpersonen, die Sie umfassend und detailliert beraten.

Checkliste

Phasen zur Zulassung als Ausbildungsbetrieb

Sie möchten Ihren Betrieb als Ausbildungsbetrieb zertifizieren lassen? Dann gilt es mehrere Phasen zu durchlaufen. Einen Überblick können Sie sich mit folgender Checkliste verschaffen.

Download als PDF

Sie möchten sich als Ausbildungsbetrieb qualifizieren und benötigen weiterführende Informationen? Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer (HwK)  und die Bildungsberatung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder anderer zuständiger Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz beantworten gerne Ihre Fragen.

Falls alles geklappt hat und sie nun ausbilden dürfen, geht es an die Azubi-Suche. Was Ihnen bei der Akquise helfen kann, können Sie hier nachlesen:

Zum BOBY-Artikel: Azubisuche! So finden Sie gute Auszubildende für Ihren Ausbildungsbetrieb

Diese Angebote aus Bayern helfen dir bei der Berufswahl:

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