Rund um die Ausbildung: Finanzielle Unterstützung und Fördermöglichkeiten für mein Kind

Nach dem Ende der Schule hat Ihr Kind viele Möglichkeiten. Bei der Entscheidung für den weiteren Weg sind auch finanzielle Aspekte nicht unerheblich. Deshalb ist es gut zu wissen: Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung rund um eine Ausbildung sind vielfältig. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

Von Kindergeld über Berufsausbildungsbeihilfe bis Aufstiegs-BAföG: Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten finanziellen Hilfen für die Ausbildung Ihres Kindes.
 

Kindergeld in der Ausbildung

Ihr Kind entscheidet sich nach der Schule für eine Ausbildung? Damit ist in jedem Fall schon der erste wichtige Schritt in die berufliche Zukunft Ihres Kindes getan – und vielleicht auch in seine finanzielle Unabhängigkeit. Auch wenn Ihr Kind während der Ausbildung eine Vergütung bekommt, haben Sie weiterhin Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld. Dieses wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, sofern sich Ihr Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Für volljähre Kinder muss ein gesonderter Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Anspruch auf das Kindergeld ab 18 Jahren besteht auch in Übergangszeiten, z. B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn.
Alternativ zum Kindergeld kommt unter Umständen auch ein Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer in Frage. Ob ein solcher Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch – eine Beantragung ist nicht notwendig.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Oft bringt der Antritt einer Ausbildung auch einen Wechsel des Wohnsitzes mit sich. Ihr Kind zieht womöglich aus dem Elternhaus aus, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, um täglich zu pendeln. In diesem Fall gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten, denn oft reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um den Lebensunterhalt samt Miete zu bestreiten. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Jugendliche, die während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben, einen monatlichen Zuschuss erhalten. Dessen Höhe hängt Vom jeweiligen Bedarf und Einkommen ab.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Ihr Kind hat sogar automatisch einen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe BAB, wenn es an einer sogenannten BvB teilnimmt. Das ist eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Eine solche Maßnahme kommt unter anderem für Jugendliche in Betracht, die nach der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder eine Ausbildung abbrechen und sich neu orientieren wollen. Eine BvB bietet die Möglichkeit, verschiedene Berufe und Betriebe kennenzulernen. Außerdem können sich Jugendliche ohne Schulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses (Mittelschulabschluss) vorbereiten. Dies ist zum einen hilfreich bei der Berufsorientierung, zum anderen können so auch direkte Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben geknüpft werden. 

Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Eine weitere Art der finanziellen Unterstützung während einer Ausbildung wird im Rahmen des sogenannten BAföG gewährt. Die Abkürzung steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, wird umgangssprachlich aber auch für die finanzielle Förderung verwendet. BAföG kann Ihr Kind beantragen, wenn es ein Studium oder eine schulische Ausbildung absolviert. Darüber hinaus spielen für die Gewährung und Höhe des BAföG weitere Faktoren eine Rolle, wie z. B. das Einkommen der Eltern und eigenes Vermögen. Ein BAföG-Antrag kann sich lohnen!

Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG

Ihr Kind hat die Berufswahl bereits getroffen, einen passenden Ausbildungsplatz gefunden und die Ausbildung erfolgreich beendet? Dann haben Sie allen Grund stolz zu sein. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen Ihrem Nachwuchs erneut viele Möglichkeiten offen – man lernt schließlich nie aus. Mit dem Aufstiegs-BAföG oder dem Meister-BAföG gibt es z. B. im Bereich der beruflichen Weiterbildung Fördermöglichkeiten, die Ihr Kind in Anspruch nehmen kann.

Ausbildungsförderung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Diese Leistungen sind im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgeschrieben und können erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und der maßgeblichen Altersgrenze (65 - 67 Jahren) gewährt werden. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Im Zusammenhang mit einer Ausbildung kann eine solche Förderung in Betracht kommen, wenn Ihr Kind gerade aktiv nach einer Ausbildung sucht und Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz schreibt. Aber auch für den Fall, dass Ihr Kind bereits eine Ausbildung bzw. eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme angetreten hat, kann ein SGB II-Bezug möglich sein. Dies gilt auch, wenn es gleichzeitig bestimmte andere Sozialleistungen bezieht oder SGB II lediglich als aufstockende Leistung beantragt wird, weil die Ausbildungsvergütung nicht genügt, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken. Neben pauschalierten Regelleistungen können unter anderem auch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe übernommen werden. Bezieht Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung oder andere Sozialleistungen, werden diese gegebenenfalls auf seinen SGB II-Anspruch angerechnet.

Mehr zum Thema Ausbildungsförderung.  
Mehr zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Infografik: Finanzielle Förderungen auf einen Blick

Finanzielle Förderung: Diese Angebote helfen weiter

  1. Kindergeld oder steuerlicher Kinderfreibetrag?

    Bis zum 25. Lebensjar besteht grundsätzlich ein Ansprch auf Kindergeld, wenn das Kind in der Ausbildung oder im Stuidum ist.

     

  2. BAföG

    Bei Studium oder schulischer Ausbildung kann eine BAföG-Förderung in Betracht kommen.

  3. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    In bestimmten Fällen kann auch Berufsausbildungsbeihilfe als monatlicher Zuschuss während der Ausbildung in Betracht kommen.

  4. Aufstiegs-BaAföG/Meister-BAföG

    Eine berufliche Aufstiegsfortbildung, z. B. zum Meiser oder Fachwirt, kann mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt werden.

  5. Berufsvorbereitung

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen auf eine Berufsausbildung vorbereiten und werden durch die Bundesagntur für Arbeit finanziert.

  6. Ausbildungsförderung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65/67 Jahren.

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