Mein Kind will die Schule abbrechen – Was Eltern tun können
Gesetzliche Regelungen in Bayern
Vielleicht erleichtert Sie es, dass Ihr Kind die Schule nicht ohne Weiteres abbrechen kann. Für Sie als Elternteil gilt es die gesetzlichen Regelungen im Auge zu behalten. Rechtsgrundlage ist hier das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Schule und Erziehungsberechtige, in der Regel sind das die Eltern, gehen eine Erziehungspartnerschaft ein, die eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit erfordert.
Grundsätzlich wird in Bayern zwischen einer Vollzeitschulpflicht und einer Berufsschulpflicht unterschieden. Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren, die Berufsschulpflicht grundsätzlich nach zwölf Jahren, sofern keine Befreiung vom Besuch der Berufsschule vorliegt.
Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen dafür sorgen, dass ihre minderjährigen Kinder dieser Schulpflicht auch nachkommen.
Bleibt Ihr schulpflichtiges Kind unentschuldigt dem Unterricht fern, können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Schulzwang die Folge sein. D.H. es wird für jeden Fehltag ein Bußgeld erhoben oder im extremsten Fall wird der Schule schwänzende Nachwuchs durch die Polizei abgeholt und in die Schule eskortiert.
Gemeinsame Lösungswege finden
Bevor es soweit kommt, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Lösungsmöglichkeiten finden. Die Gründe für den Wunsch, die Schule abzubrechen, können vielfältig sein und sind für Eltern nicht immer nachvollziehbar. Mobbing, Prüfungsangst oder Schulstress sollten ernst genommen und nicht als Lappalien abgetan werden. In einigen Fällen können aber auch Erkrankungen, wie z. B. Depressionen oder auch Suchtmittelmissbrauch der Grund sein, dass Ihr Teenager die Lust an der Schule verliert. Scheuen Sie sich nicht mit der Schule Kontakt aufzunehmen. Auch die staatliche Schulberatung steht Ihnen mit qualifizierten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zur Verfügung. Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, aber auch die die sozialpädagogische Fachkraft der "Jugendsozialarbeit an Schulen", kurz JaS, helfen Ihnen und Ihrem Nachwuchs Schulprobleme zu klären und zu bewältigen. Manchmal kann ein Klassen- oder Schulwechsel die Lösung sein, manchmal sind weitergehende Hilfen erforderlich.
Hier finden Sie Infos zu kostenlosen Beratungsangeboten:
Staatliche Schulberatung in Bayern
Jugendsozialarbeit an Schulen JaS
Nummer gegen Kummer – Elterntelefon 0800 111 0 550
Erziehungsberatungsstellen in Bayern
Hat Ihr Kind zwar die neunjährige Vollzeitschulpflicht hinter sich gebracht, aber keinen Schulabschluss in der Tasche, gibt es Möglichkeiten, trotzdem gut ins Berufsleben zu starten. Lesen Sie mehr im BOBY-Artikel Kein Schulabschluss? So kannst du trotzdem in Bayern durchstarten
BOBY-Tipp: Ist der Wunsch nach Eigenständigkeit und eigenem Verdienst der Grund, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn die Schule abbrechen will, ermöglichen Sie ihr oder ihm einen Nebenjob oder einen Ferienjob anzunehmen. Einblicke ins Arbeitsleben dienen der Berufsorientierung und ebnen den Weg in das eigene Erwerbsleben.
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