Ausbildung pausieren – das musst du beachten

Pläne können sich manchmal unvorhergesehen ändern. Davon kann auch der Ablauf deiner Ausbildung betroffen sein. In welchen Fällen eine Unterbrechung der Ausbildung möglich ist und was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.

Gründe für die Unterbrechung einer Ausbildung

Probleme in der Familie, plötzliche Erkrankungen oder unvorhergesehene psychische Belastungen: im Leben läuft nicht immer alles nach Plan. Das kann sich auch auf deine Ausbildung auswirken. Doch bevor du direkt ans Abbrechen denkst, gibt es immer auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu pausieren und später wieder neu einzusteigen. Eine solche Ausbildungspause kannst du aus zwei Gründen einlegen:

Schwangerschaft:

Wirst du als Auszubildende schwanger, ist das meistens nicht unbedingt geplant. Keine Panik, eine Schwangerschaft sollte kein Grund sein eine Ausbildung abzubrechen. Für dich als werdende Mutter gelten viele Schutzvorschriften und es gibt Hilfen für deine Situation.

Krankheit:

Keinem zu wünschen, kommt aber leider vor. Du musst von einem Arzt für längere Zeit krankgeschrieben werden, und bist nicht in der Lage deine Ausbildung wie geplant fortzusetzen und musst deshalb pausieren. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, welche Erkrankung du hast, ob es ein Unfall war, du lebensbedrohlich erkrankt bist oder deine Psyche leidet.

 

Folgen, die sich aus der Unterbrechung ergeben

Das solltest du wissen, wenn du während deiner Ausbildung schwanger wirst:

 

  • Auch für Schwangere in der Ausbildung gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das dein Ausbildungsbetrieb unbedingt beachten muss. Mehr Infos zum Thema findest du in der kostenlosen Broschüre Mutter werden - sicher arbeiten.
     
  • Vom ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt gilt ein besonderer Kündigungsschutz. D. h. der Ausbildungsbetrieb kann dir wegen deiner Schwangerschaft nicht kündigen, selbst wenn du noch in der Probezeit bist.
     
  • Grundsätzlich hat dein Ausbilder oder deine Ausbilderin die Pflicht, den Betriebsrat und die Gewerbeaufsicht über deine Schwangerschaft zu informieren und alles so zu organisieren, dass du und dein Baby durch die Ausbildung nicht gefährdet werden. Bist du noch unter 18 Jahren, muss dein Ausbilder oder deine Ausbilderin auch deine Eltern informieren.
     
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet grundsätzlich 8 Wochen nach der Geburt. Bei Geburten von Zwillingen, Drillingen etc. und bei Frühgeburten dauert der Mutterschutz sogar noch länger. Während der Mutterschutzfrist darfst du im Betrieb nicht mehr arbeiten, Ausnahmen gelten nur für Prüfungen und den Berufsschulunterricht. Du hast für die Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss deines Ausbildungsbetriebs. Beides zusammen entspricht der Höhe deiner Ausbildungsvergütung. 
     
  • Auch Auszubildende mit Baby können Elternzeit nehmen. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin ist dazu verpflichtet, dir deinen Ausbildungsplatz bis zum dritten Geburtstag deines Kindes freizuhalten.

Mehr Infos zum Thema „minderjährig schwanger“ findest du auf der Website schwanger-in-bayern.de.

Auch bei einer längeren krankheitsbedingten Unterbrechung der Ausbildung gibt es einiges zu beachten:

 

  • Die Krankheitszeit muss lückenlos durch sogenannte AU-Bescheinigungen nachgewiesen werden. Die AU ist ein Attest, das deine Arbeitsunfähigkeit (AU) nachweist und wird in der Regel durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ausgestellt. Eine AU-Bescheinigung muss immer vorgelegt werden, wenn du dich länger als drei Tage krankmeldest. Übrigens: dein Ausbildungsbetreib erfährt durch die AU-Bescheinigung nichts über die genaue Diagnose deiner Erkrankung.
     
  • Dein Ausbildungsbetrieb darf dich nicht zwingen, dich zusätzlich durch den betriebsärztlichen Dienst oder einen anderen Arzt bzw. eine andere Ärztin untersuchen zu lassen. Hat er berechtigte Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten.
     
  • Dein Ausbildungsbetrieb kann dich wegen deiner Krankheit nicht einfach kündigen, sondern er muss dir deinen Ausbildungsplatz freihalten, bis du wieder gesund bist. Ausnahmen gibt es nur, wenn z. B. festgestellt wird, dass du aufgrund deiner Erkrankung für den angestrebten Beruf leider nicht mehr geeignet bist. Beispiel: Ein Koch-Azubi, der dauerhaft seinen Geschmacksinn verliert, wird seine Ausbildung als Koch nicht fortsetzen können.
     
  • Lässt es dein Gesundheitszustand zu, kannst du wichtige (schriftliche) Prüfungen auch während der Zeit deiner Krankschreibung noch ablegen. Außer es handelt sich um praktische Prüfungen, für die ein Sicherheitsrisiko besteht. Stell dir hier z. B. einen Azubi im Handwerksbetrieb vor, der wegen einem gebrochenen Bein auf Krücken gehen muss. In dem Fall könnte der Azubi zwar vielleicht noch die Abschlussprüfung schreiben, aber eine praktische Prüfung in der Werkstatt dürfte schwierig werden.
     
  • Bist du länger erkrankt, hast du grundsätzlich für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung deiner Ausbildungsvergütung und danach Anspruch auf das Krankengeld deiner Krankenkasse.
     
  • Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren.
     

Was solltest du machen, wenn du eine Pause einlegen musst?

Besprich deine Pläne vorab am besten mit deinen Eltern. Danach solltet ihr, falls möglich, gemeinsam einen Termin mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin vereinbaren. Gerade wenn du noch minderjährig bist, spielen deine Eltern eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wie es weitergehen kann. Dein Ausbildungsbetrieb hat zwar kein generelles Recht zu erfahren, welche Krankheit du genau hast und er kann auch nicht verlangen, dass du dich schon bei Beginn einer Schwangerschaft genau festlegst, wie lange du eventuell pausieren willst. Aber natürlich wird er den weiteren Verlauf deiner Ausbildung mit dir zusammen planen wollen. Ein vertrauensvoller Austausch kann hier sehr hilfreich sein, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Du hast auch jederzeit die Möglichkeit, dich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) zu wenden, falls es diese in deinem Ausbildungsbetrieb gibt. Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft, dann kannst du dich eventuell dort kostenlos rechtlich beraten lassen.

Wie startest du nach der Pause wieder durch?

Da deine Arbeitgeberin oder dein Abreitgeber dazu verpflichtet ist, dir den Ausbildungsplatz freizuhalten, kannst du nach deiner Genesung oder nach der „Baby-Pause“ deine Ausbildung fortsetzen.

Gegebenenfalls kannst du nach einer längeren Krankheit noch nicht durchgängig den ganzen Tag arbeiten. Hier hilft dir vielleicht eine Phase der Wiedereingliederung, in der deine tägliche Arbeitszeit schrittweise erhöht wird. Besprich dich hierzu mit deinem behandelnden Arzt bzw. Ärztin und anschließend auch mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin.

Warst du länger krank, hast du natürlich viel Lernstoff verpasst. Diesen aufzuholen ist nicht immer möglich. Es kann daher sinnvoll sein, deine Ausbildung zu verlängern. Besprich das am besten mit deinen Eltern und mit deinem Ausbildungsbetrieb und stell dann den entsprechenden Antrag auf Verlängerung.

Das gilt übrigens auch für Zeiten, die du wegen deiner Schwangerschaft nicht arbeiten konntest. Hast du länger pausiert, weil du z. B. noch in Elternzeit warst, kann eine Verlängerung der noch vor dir liegenden Ausbildungszeit hilfreich sein. So lassen sich Wissenslücken aufholen und du kannst auch mit Baby erfolgreich deinen Abschluss schaffen. Falls dein Ausbildungsbetrieb zustimmt, musst du deine Ausbildung nicht in Vollzeit weitermachen, sondern kannst auch in Teilzeit einsteigen. 

Mehr Informationen zum Ablauf einer Ausbildung in Teilzeit findest du im BOBY-Artikel Teilzeitausbildung: Zeit und Energie für Familie und Beruf! 

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