Den Ausbildungsbetrieb wechseln
Mögliche Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel:
Am Anfang hast dich gefühlt, als hättest du das große Los mit deiner Ausbildung und deinem Ausbildungsunternehmen gezogen. Doch dann kommen Gründe zum Vorschein, die dich überlegen lassen, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Hier für dich die gängigsten Gründe zusammengefasst:
- Dir gefällt die Tätigkeit in der Ausbildung einfach nicht.
- Du fühlst dich über- oder unterfordert.
- Die Chemie zwischen dir und deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin stimmt nicht.
- Dein Ausbildungsunternehmen musste Insolvenz anmelden und du bist gezwungen den Betrieb zu wechseln.
- Du suchst nach einer Alternative, um die Ausbildung nicht abzubrechen.
So kannst du Schritt für Schritt bei einem Wechsel vorgehen:
Über manche Entscheidungen lohnt es sich, eine Nacht zu schlafen. Wenn du dir dann ganz sicher bist, kannst du final deine Entscheidung festlegen. Sprich unbedingt auch mit deinen Eltern über dein Vorhaben und ab wann du deinen Ausbildungsbetrieb und / oder die Ausbildung wechseln möchtest.
Wenn du dir mit deiner Entscheidung sicher bist, geht es weiter mit der Stellensuche.
Bevor du jedoch deine Kündigung schreibst, solltest du dich auf die Suche nach einem anderen Ausbildungsbetrieb machen. Offene Stellenausschreibungen findest du oft auch an deiner Berufsschule oder du fragst einfach deine Klassenkameradinnen und Klassenkameraden, deine Berufsschullehrkräfte oder deine Freunde.
Entscheidest du dich, sowohl deinen Ausbildungsbetrieb als auch deinen Ausbildungsberuf zu wechseln, würde es sich anbieten, erst im September mit dem neuen Ausbildungsbeginn zu starten. Meist ist es nicht möglich während der laufenden Ausbildungszeit eine neue Ausbildungsstelle zu beginnen.
Informationen zur Online-Bewerbung gibt es im BOBY-Artikel 5 Tipps für die perfekte (Online-)Bewerbung!
Falls du mit deiner Bewerbung überzeugst, wirst du zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Tipps rund ums Vorstellungsgespräch findest du auch im BOBY-Artikel Tipps to go für´s Vorstellungsgespräch.
Bestimmt kommt bald eine Zusage bei dir an und du kannst dich auf die neue Herausforderung freuen.
Sobald du eine Zusage hast, solltest du auch deinen neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Bevor dieser nicht unterschrieben ist, ist dir die neue Ausbildungsstelle noch nicht final sicher. Daher solltest du auch erst nach der Vertragsunterzeichnung deine Kündigung einreichen.
Wenn du kurz vor dem Start im neuen Betrieb stehst, lies doch in den BOBY-Artikel Ausbildungsbeginn: die häufigsten Fragen und Antworten dann wird der Neustart sicher ein Erfolg.
Hier kommt es vor allem darauf an, ob du eine Kündigung während Probezeit oder außerhalb der Probezeit stellst:
Während der vereinbarten Probezeit (nicht länger als 4 Monate), kannst du ohne die Einhaltung einer Frist kündigen.
Hast du die Probezeit schon überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Möchtest du den Ausbildungsbetrieb und die Ausbildungsrichtung wechseln, kannst du eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von in der Regel 4 Wochen stellen.
- Möchtest du jedoch nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, ist es sinnvoll, dich mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Bei einem Aufhebungsvertrag sind sich beide Parteien einig, dass das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet werden kann. Es wird gemeinsam ein Datum vereinbart, zu dem der Ausbildungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird. Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich nicht um eine Kündigung. Versuche immer dich mit deinem Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, denn bei einer ordentlichen Kündigung kann dich dein Ausbildungsbetrieb auf Schadensersatz verklagen.
Weitere Informationen zu den Arten der Kündigung während der Ausbildung gibt es auf der Webseite der IHK.
Außerdem findest du auf Aubi-Talk einen Podcast zum Thema "Die Ausbildung kündigen oder wechseln".
Nach der Kündigung oder der Einigung auf einen Aufhebungsvertrag solltest du dich unbedingt noch um ein paar wichtige Dinge kümmern.
- Bitte deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder darum, dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Falls du Bedenken hast, dass dir dein Ausbilder, deine Ausbilderin kein gutes Zeugnis ausstellt, dann frage nach einem einfachen Arbeitszeugnis.
- Zudem solltest du mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin besprechen, wie ihr mit dem Resturlaub und den eventuell angefallenen Überstunden umgeht. Entweder du bietest an, einen Zeitausgleich zu nehmen oder es wird dir eine Auszahlung angeboten.
- Als letzten Punkt solltest du dich noch um die Überprüfung deiner Gehaltszahlung machen, denn grundsätzlich hast du Anspruch auf dein Gehalt bis zum letzten Arbeitstag.
Wenn du den Ausbildungsbetrieb wechselst, kannst du dir natürlich auch deine bisherige Ausbildungszeit anerkennen lassen. Frag am besten bei deiner zuständigen Kammer nach:
Über den anstehenden Wechsel solltest du nicht nur deinen Ausbildungsbetrieb und deine Eltern informieren. Die Mitteilung sollte auch an folgende Stellen erfolgen:
- Nimm Kontakt mit der zuständigen Kammer auf, um auch zu besprechen, ob dir die bisherige Ausbildungszeit und die Ausbildungsinhalte anerkannt werden können.
- Zudem solltest du dich auch bei deiner Berufsschule melden und Ihnen mitteilen, dass du nach dem Ende im bisherigen Betrieb nicht mehr zum Unterricht erscheinen wirst.
- Neben den beiden genannten Stellen, die direkt mit deiner Ausbildung zu tun haben, solltest du deine Krankenkasse informieren. Stell sicher, dass du in der Phase des Wechsels durchgehend krankenversichert bist.
- Auch die Agentur für Arbeit spielt eine wichtige Rolle: Unter Umständen hast du nämlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hier kommt es darauf an, wie lange du bereits in deinem Ausbildungsbetrieb tätig warst. Ein Anspruch ergibt sich, wenn du mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis tätig warst. Wenn bei dir eine Überbrückungsphase ansteht, melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit.
Wenn du einen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld hast, gilt es folgendes zu beachten:
• Hast du selbst gekündigt oder bist auf das Angebot eines Aufhebungsvertrags eingegangen, kann dir die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen. Das würde für dich bedeuten, dass du während dieser Zeit kein Arbeitslosengeld beziehst.
Informationen zur Arbeitslosenmeldung auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Eine längere Zeit zwischen dem Ausstieg aus dem alten Unternehmen und dem Neubeginn kannst du sinnvoll nutzen.
Mehr zu deinen Überbrückungsmöglichkeiten nach der Schule erfährst du im BOBY-Artikel Überbrückungsmöglichkeiten nach der Schule.
Du stehst kurz vor deinem Ausbildungsbeginn im neuen Betrieb? Dann lies doch mal in den BOBY-Artikel Ausbildungsbeginn: die häufigsten Fragen und Antworten rein und dein Neustart wird sicher ein Erfolg!
BOBY wünscht dir alles Gute für deine neue berufliche Herausforderung.
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