Mehr Geld für Azubis: Mindestausbildungsvergütung steigt
25.12.2025
Ab Januar 2026: Die Mindestausbildungsvergütung steigt – ein Plus für alle, die ihre Ausbildung beginnen!
Auch 2026 dürfen sich Auszubildende auf eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung freuen: Wer seine Ausbildung im kommenden Jahr beginnt, startet mit mindestens 724 Euro im Monat ins Berufsleben – das sind 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zum 01.01.2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
-
724 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 1.014 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Die Mindestausbildungsvergütung gibt es seit 2020 und ist bundesweit festgelegt. Sie ist die Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung für alle Azubis in dualen Ausbildungsberufen – unabhängig davon, in welchem Betrieb oder welcher Branche sie arbeiten. Grundlage für die jährliche Anpassung sind die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen der letzten Jahre.
Wie wird die Mindestausbildungsvergütung berechnet?
Der Betrag für das 1. Ausbildungsjahr wird jedes Jahr angepasst. Für die weiteren Ausbildungsjahre gibt es gesetzlich festgelegte Zuschläge:
- 18 % im 2. Jahr
- 35 % im 3. Jahr
- 40 % im 4. Jahr
In tarifgebundenen Betrieben kann die Vergütung abweichen. In nicht tarifgebundenen Betrieben darf die Vergütung maximal 20 Prozent unter dem Tarif liegen.
Warum ist das wichtig?
Viele Auszubildende bekommen bereits deutlich mehr als die Mindestausbildungsvergütung – 2024 lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1.133 Euro brutto im Monat.
Mit der Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung werden die Bedingungen für Auszubildende weiter verbessert und macht die duale Ausbildung noch attraktiver.
Weitere Infos gibt’s beim BIBB.