Mein Kind will die Ausbildung abbrechen – was tun?

Die Gründe für einen Ausbildungsabbruch können vielfältig sein. In den meisten Fällen wird eine solche Entscheidung nicht leichtherzig getroffen. Wir zeigen Ihnen, welche Anlaufstellen und Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihr Kind die Ausbildung abbrechen will.

Eines vorweg: Ein Ausbildungsabbruch oder Ausbildungswechsel ist kein Weltuntergang. Jedoch ist die Situation für Ihr Kind (ebenso wie Ihre Familie) oft sehr belastend, wenn es mit seiner Entscheidung so unglücklich ist, dass es sich neu orientieren möchte. Stehen Sie Ihrem Kind in dieser Phase zur Seite und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.

Ganz abbrechen oder Ausbildungsbetrieb wechseln: Was rate ich meinem Kind?

Warum genau zweifelt Ihr Kind an seiner Entscheidung? Gehen Sie dieser Frage auf den Grund. Oftmals ist ein kompletter Abbruch der Ausbildung nämlich nicht der einzige Weg. 


Ihr Kind hat Probleme in der Berufsschule? 

Bei einer dualen Ausbildung gehen Theorie und Praxis Hand in Hand. Bei Problemen im theoretischen Teil an der Berufsschule muss nicht zwangsläufig die gesamte Ausbildung in Frage gestellt werden. In einem solchen Fall sind sogenannte „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ eine Möglichkeit. Ihr Kind erhält in diesem Rahmen eine spezielle Förderung, z. B. in Form von zusätzlichem kostenlosem Nachhilfeunterricht. 

Ihr Kind hat Probleme im Ausbildungsbetrieb?

Der Ausbildungsberuf macht Ihrem Kind Spaß, allerdings gibt es Unstimmigkeiten im Betrieb? Auch hier muss nicht zwangsläufig gleich ein Abbruch der Ausbildung die Schlussfolgerung sein. Nehmen Sie als Elternteil doch erstmal Kontakt zum Ausbilder Ihres Kindes auf und besprechen Sie die konkreten Problempunkte. Wenn Sie nicht persönlich in Kontakt mit den Ausbildern treten möchten, kann in solchen Fällen etwa Hilfe von Außenstehenden nützlich sein, beispielsweise von Expertinnen und Experten der Kammern (Industrie- und Handelskammer IHK oder Handwerkskammer HWK) oder vom Senior Experten Service.


Falls auch Vermittlungsversuche scheitern sollten, Ihr Kind aber grundsätzlich am gewählten Ausbildungsberuf festhalten möchte, kommt ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs in Betracht. Im Rahmen der Probezeit kann Ihr Kind ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Besteht beiderseitiges Einvernehmen bezüglich eines Abbruchs, kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Die Ausbildung kann dann in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. Die bisherige Ausbildungszeit wird unter gewissen Umständen auch angerechnet – hier wenden Sie sich am besten an die zuständige Kammer. Ansonsten gilt: Fristen beachten und wahren!

 

Ihr Kind ist mit dem Ausbildungsberuf an sich unglücklich?

Vorstellung und Wirklichkeit liegen weiter auseinander als anfangs gedacht? Dann sollte sich Ihr Kind umorientieren. Hier stehen beispielsweise die Berufsberaterinnen und -berater der Agentur für Arbeit  zur Seite. Die Erfahrungen, die Ihr Kind während der Ausbildung gemacht hat, ändern vielleicht den Blick auf das eigene Stärken- und Schwächen-Profil und helfen dabei, jetzt den richtigen Beruf zu finden. 


Wenn Sie mit Ihrem Kind gemeinsam die möglichen Gründe und Entscheidungsschritte durchgehen möchten, finden Sie hier eine hilfreiche Übersicht: 
Zum Beitrag "Sorgen und Probleme in der Ausbildung” der Bundesagentur für Arbeit

Falls Ihr Kind eine Ausbildung in der Pflege macht und wegen Problemen z.B. im Praxiseinsatz oder an der Schule an der Fortführung dieser Ausbildung zweifeln sollte, gibt es zu ihrer Unterstützung das „Mentoren für Pflege“-Angebot des Bayerischen Landesamts für Pflege. Pflegeauszubildende können sich bei eben diesen beruflichen oder persönlich erlebten Herausforderungen telefonisch (09621/9669-2669) oder per Mail (mfp@lfp.bayern.de), anonym und kostenfrei, an die „Mentoren für Pflege“ wenden.

Mehr zu den Mentoren für Pflege

Ausbildungsvertrag kündigen

Wenn alle Problemlösungsversuche erfolglos sind, kann es die richtige Entscheidung sein, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Bei der Kündigung ist der Zeitpunkt entscheidend: Befindet sich Ihr Kind noch in der Probezeit oder bereits in der regulären Ausbildungszeit? In jedem Falle sollte Ihr Kind vor einer Kündigung bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden haben.


Mehr zum Thema „Ausbildungsplatz finden“ lesen Sie hier:
Zum BOBY-Beitrag „Freie Lehrstellen in Bayern finden – so geht’s!“
 

Finanzielle Aspekte eines Ausbildungsabbruchs

Der Abbruch einer Ausbildung ohne Folgeanstellung hat natürlich auch finanzielle Auswirkungen für Sie und Ihr Kind. 


Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht für Ihr Kind dann, wenn es bereits 12 Monate gearbeitet hat. Bei einer Kündigung kann allerdings eine dreimonatige Sperre für Bezüge drohen, wenn der Verlust der Lehrstelle selbst verschuldet ist. Hier hilft in jedem Fall die Agentur für Arbeit weiter. 


Ist ein Abbruch der Ausbildung unvermeidbar, muss auch die Krankenkasse benachrichtigt werden. Unter Umständen kann Ihr Kind familienmitversichert werden. Hat Ihr Kind Anspruch auf Arbeitslosengeld, ist es automatisch weiter krankenversichert. 

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann weiter, wenn Ihr Kind als ausbildungsplatzsuchend oder arbeitssuchend gemeldet ist.
 

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