Der Ausbilderschein: So lernen Sie, Azubis auszubilden
Mittlerweile dürfen alle Betriebe, die mindestens einen Ausbilder oder eine Ausbilderin beschäftigen, im dualen System ausbilden. Entscheidend ist also eine Person, die eine Ausbildungsbefähigung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (umgangssprachlich auch AdA-Schein genannt) mitbringt – und somit die fachliche und persönliche Eignung.
Sie möchten den AdA-Schein erlangen und im dualen System ausbilden? Dann lesen Sie hier, welche Zugangsvoraussetzungen Sie brauchen, welche Fähigkeiten Sie in der AdA-Ausbildung erwerben und welche Aufgaben Sie in der Praxis erwarten.
Voraussetzungen für den Ausbilderschein (AdA-Schein)
Zunächst muss ein zukünftiger Ausbilder oder eine zukünftige Ausbilderin persönlich für die Tätigkeit geeignet sein. Das heißt, dass er oder sie sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat. Zudem muss die ausbildende Person fachlich für die Tätigkeit geeignet sein. Das bedeutet, dass er oder sie die beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die dem Auszubildenden vermittelt werden sollen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Person eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in dem Beruf praktisch tätig gewesen ist. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erwirbt er oder sie durch eine erfolgreiche AdA-Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
Anbieter von Vorbereitungskursen für den AdA-Schein
Wer den AdA-Schein machen möchte, muss nicht zwingend einen Vorbereitungskurs bei einem Bildungsträger besuchen, jedoch wird oft dazu geraten. Unterschieden werden grundsätzlich die Vorbereitungskurse, die durch eine Kammer (Industrie- und Handelskammer IHK oder Handwerkskammer HWK) angeboten werden und Vorbereitungskurse von privaten Anbietern.
Mehr zum Vorbereitungskurs der IHK
Mehr zum Vorbereitungskurs der HWK
Inhalt, Ablauf und Dauer des Vorbereitungskurses
Um die Fähigkeiten und Kenntnisse für die Rolle eines Ausbilders oder einer Ausbilderin zu erwerben, gibt es zahlreiche Lernformate, von reinen Onlinekursen bis zu Vollzeitlehrgängen. Die Unterrichtsform und die Dauer des Vorbereitungskurses unterscheidet sich je nach Bildungsträger.
Inhalte der Ausbildung für Ausbilderinnen und Ausbilder
Die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, die im Vorbereitungskurs gelehrt werden, erstrecken sich über folgende vier Handlungsfelder, deren Inhalte in der Ausbilder-Eignungsverordnung erläutert werden:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Zu den Details der aktuellen Ausbilder-Eignungsverordnung.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Je nach Bildungsträger können die Kosten für den Vorbereitungskurs und die Prüfungskosten stark voneinander abweichen.
Grundsätzlich ist für die Übernahme der Kosten der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin verantwortlich. Der Arbeitgeber kann aber die Kosten freiwillig übernehmen.
In Bayern gibt es zudem verschiedene Fördermöglichkeiten:
Prüfung im Anschluss an den Vorbereitungskurs
Die Prüfung unterteilt sich in eine theoretische und eine praktische Prüfung.
- Der theoretische Prüfungsteil erstreckt sich über drei Stunden. Während dieser Zeit gilt es, die Fragen zu beantworten.
- Für den praktischen Prüfungsteil, der nicht zwingend am gleichen Tag stattfindet, sind 30 Minuten einzuplanen. Diese 30 Minuten werden in zwei 15 Minuten-Blöcke unterteilt. In den ersten 15 Minuten soll eine fachpraktische Unterweisung (nach der Vier-Stufen-Methode) oder eine Präsentation gezeigt werden. Im Anschluss folgt ein 15-minütiges Fachgespräch über Lehrinhalte und Lehrmethoden.
Zu den Inhalten der praktischen Ausbilderscheinprüfung im Detail.
Nach der Ausbildung zum Ausbilder bzw. zur Ausbilderin
Ein Ausbilder oder eine Ausbilderin ist verantwortlich für die Vermittlung der festgeschriebenen Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsbildes im Ausbildungsbetrieb und damit Ansprechperson für die Auszubildenden.
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